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Angehörige im Opting Out

Beim Opting Out denken viele zunächst nur an die eigene Absicherung. Doch auch Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder können in der privaten Gruppenkrankenversicherung mitversichert werden – oft zu attraktiven Konditionen, die die SVS-Familienversicherung deutlich übertreffen.


Im Rahmen des Opting Out können folgende Personen als Angehörige in die private Prallelgruppe aufgenommen werden:

Partner & Eheleute

  • Ehepartner und eingetragene Partner
  • Lebensgefährten mit gemeinsamem Haushalt
  • Auch mitversicherbar, wenn berufstätig
  • Eigene, vollwertige Leistungsabdeckung

Kinder

  • Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • In Schul- oder Berufsausbildung bis zum 27. Lebensjahr
  • Stiefkinder und Adoptivkinder gleichgestellt
  • Günstige Kindertarife verfügbar

Mitversicherte Angehörige erhalten in der Parallelgruppe hochwertigen Versicherungsschutz – mit vollem Zugang zu allen vereinbarten Leistungen:

Stationär

  • Vollständige Kostendeckung für Krankenhausaufenthalte
  • Wahlweise Sonderklasse (Einbettzimmer, Chefarzt)
  • Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Krankentransport
  • Begleitperson für mitversicherte Kinder

Ambulant & Zahn

  • Behandlung als Privatpatient bei niedergelassenen Ärzten
  • Physiotherapie, Psychotherapie, Alternativmedizin
  • Medikamente und Heilbehelfe (Brille, Hörgerät)
  • Umfangreiche Zahnbehandlungen inkl. Zahnersatz
  • Impfungen laut österreichischem Impfplan

Die SVS bietet eine kostenlose Mitversicherung für bestimmte Angehörige – allerdings mit deutlich eingeschränkten Leistungen gegenüber dem Opting Out:

KriteriumSVS MitversicherungParalellgruppe
LeistungsumfangGrundversorgung (Kassenleistungen)Vollständiger Privatschutz
Freie Arztwahl❌ Nur Kassenärzte✓ Alle Ärzte & Spezialisten
Sonderklasse Krankenhaus❌ Nicht inkludiert✓ Optional zubuchbar
ZahnbehandlungBasisleistungenUmfassend inkl. Zahnersatz
PsychotherapieBegrenztVollständig gedeckt
WahlarztkostenerstattungTeilerstattungVolle Erstattung möglich
ZusatzkostenOft kostenlos (SVS)Zusatzprämie je Angehörigen

Die Prämie für mitversicherte Angehörige hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Alter des Angehörigen bei Eintritt in die Versicherung
  • Gewünschter Leistungsumfang (Basis, Sonderklasse, Zahntarif etc.)
  • Kammerzugehörigkeit des Hauptversicherten (unterschiedliche Gruppenkonditionen)
  • Anzahl der mitversicherten Kinder

Da es sich um eine Gruppenversicherung handelt, profitieren Angehörige von günstigeren Konditionen als bei einer individuellen Privatversicherung. Eine persönliche Berechnung erhalten Sie bei unserem Berater-Team.

💡 Wichtiger Hinweis zur Anmeldung

Angehörige können in der Regel nur mit Risikoprüfung aufgenommen werden. Eine frühzeitige Anmeldung ist daher empfehlenswert.


Können Angehörige unabhängig vom Hauptversicherten Leistungen beanspruchen?

Ja. Mitversicherte Angehörige haben ein eigenständiges Leistungsrecht und können Ärzte und Leistungen direkt in Anspruch nehmen – unabhängig vom Hauptversicherten.

Was passiert, wenn der Hauptversicherte aus dem Opting Out austritt?

Bei Austritt des Hauptversicherten endet in der Regel auch der Versicherungsschutz der Angehörigen. In manchen Fällen ist eine Einzelweiterführung möglich. Details klärt Ihr Berater.

Gibt es eine Wartezeit für Angehörige?

Für Angehörige, die innerhalb der Aufnahmefrist beitreten, gibt es in der Regel keine Wartezeit. Ausnahme Schwangerschaft und Zahnleistungen

Können auch Kinder über 27 mitversichert werden?

Kinder über 27 Jahre können nicht mehr als Angehörige mitversichert werden. Sie müssen dann eine eigene Mitgliedschaft abschließen – sofern sie selbst einer berechtigten Kammer angehören.


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