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Schwangerschaft & Karenz

Das Opting Out bietet werdenden Müttern und Familien umfassenden Schutz – von der Schwangerschaft über die Geburt bis zur Karenz. Hier finden Sie alle wichtigen Leistungen auf einen Blick.


Wann besteht Anspruch?

  • 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
  • Am Tag der Entbindung
  • 8 Wochen nach der Entbindung
  • Bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnitt: 12 Wochen nach der Entbindung
  • Bei gesundheitlicher Gefährdung: ab ärztlichem Zeugnis auch früher

Was ist für die Auszahlung nötig?

  • Standesamtliche Geburtsbescheinigung
  • Ärztliches Zeugnis über Art der Geburt (Normal-, Mehrlings-, Frühgeburt, Kaiserschnitt)
  • Das Wochengeld wird im Nachhinein ausgezahlt
  • Antragstellung bei Ihrem zuständigen Kammerberater

💡 Wichtig: Verkürzt sich die Schutzfrist vor der Geburt (z. B. bei Frühgeburt), verlängert sich die Frist nach der Entbindung entsprechend – maximal bis 16 Wochen. Der genaue Tagessatz ist in den Tarifbestimmungen Ihres Gruppenvertrages festgelegt.


Medizinische Versorgung

  • Alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen übernommen
  • Behandlungen im Rahmen der Mutterschaft
  • Gynäkologische Kontrollen als Privatpatientin
  • Entbindung im Privatkrankenhaus möglich
  • Geburtsvorbereitungskurse (je nach Tarif)

Stationäre Leistungen

  • Krankenhausaufenthalt vollständig gedeckt
  • Wahlweise mit Sonderklasse (Zusatzbaustein)
  • Aufenthalte bei Schwangerschaftskomplikationen
  • Neugeborenes mit Baby-Option direkt mitversicherbar
  • Begleitperson im Spital mitgedeckt

Was gilt während der Karenz?

  • Während der Karenz bleibt die Versicherung grundsätzlich aufrecht
  • Prämienfreistellung oder Überbrückungslösung möglich
  • Leistungsanspruch bleibt in der Regel bestehen
  • Individuelle Regelung je nach Kammer und Gruppenvertrag

Rückkehr nach der Karenz

  • Nahtlose Wiederaufnahme der vollen Leistungen
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung nötig
  • Anpassung des Versicherungsschutzes (z. B. Baby-Option) möglich
  • Fristen beachten – rechtzeitig mit Berater absprechen

Im Rahmen des Opting Out (GSVG-Ersatztarif) können Familienangehörige prämienfrei mitversichert werden – nach folgender Rangfolge:

Ehepartner / eingetragener Partner

  • Prämienfrei mitversichert, sofern keine eigene Pflichtversicherung besteht
  • Gilt auch für eingetragene Partner
  • Ausschluss bei eigener gesetzlicher KV (auch im Ausland)

Kinder

  • Bei fehlendem oder nicht mitversicherbarem Partner: ältestes Kind prämienfrei
  • Bis zum 27. Lebensjahr
  • Bei Ausscheiden rückt das nächste Kind nach
  • Begleitkosten bei Spitalsaufenthalten bis 18 Jahre gedeckt

Wichtige Hinweise

  • Keine Risikoprüfung, da objektiver Beitrittszeitpunkt
  • Meldepflicht bei Änderungen liegt beim Hauptversicherten
  • Scheidet ein Angehöriger aus, rückt der nächste nach
  • Weitere mitversicherte Angehörige gegen Zusatzprämie möglich

⚠️ Hinweis zum Kinderbetreuungsgeld: Über den GSVG-Ersatz bzw. den Gruppenvertrag besteht kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Zuständig ist jener Krankenversicherungsträger, bei dem zuletzt eine gesetzliche Pflichtversicherung bestanden hat – bei erstmaliger Versicherung die ÖGK.

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