Wochengeld im Opting Out
Weibliche Hauptversicherte haben für die letzten acht Wochen vor der Entbindung, für den Tag der Entbindung und für die ersten acht Wochen nach der Entbindung Anspruch auf ein Wochengeld
Das Wochengeld wird im Nachhinein ausgezahlt.
Für die Auszahlung des Wochengeldes ist es erforderlich, die standesamtliche Geburtsbescheinigung sowie ein ärztliches Zeugnis aus dem hervorgeht, ob es sich um eine Normalgeburt, Mehrlingsgeburt, Frühgeburt bzw. um eine Kaiserschnittentbindung gehandelt hat, vorzulegen.
Leistungen während der Schwangerschaft
Behandlungen im Rahmen der Mutterschaft sowie Leistungen des Mutter-Kind-Passes.
Versicherung während der Karenz
Während der Karenz besteht die Möglichkeit einer Überbrückungslösung.
Für Details wenden Sie sich an den Experten Ihrer Kammer.
Mitversicherung von Kindern
Das erstgeborene Kind…
Begleitkosten bei Spitalsaufenthalten von mitversicherten Kindern bis 18 Jahre