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Schwangerschaft & Karenz

Weibliche Hauptversicherte haben für die letzten acht Wochen vor der Entbindung, für den Tag der Entbindung und für die ersten acht Wochen nach der Entbindung Anspruch auf ein Wochengeld

Das Wochengeld wird im Nachhinein ausgezahlt.

Für die Auszahlung des Wochengeldes ist es erforderlich, die standesamtliche Geburtsbescheinigung sowie ein ärztliches Zeugnis aus dem hervorgeht, ob es sich um eine Normalgeburt, Mehrlingsgeburt, Frühgeburt bzw. um eine Kaiserschnittentbindung gehandelt hat, vorzulegen.

Behandlungen im Rahmen der Mutterschaft sowie Leistungen des Mutter-Kind-Passes.

Während der Karenz besteht die Möglichkeit einer Überbrückungslösung.

Für Details wenden Sie sich an den Experten Ihrer Kammer.

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