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Opting Out FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Opting Out in Österreich. Besonders für Freiberufler wie Rechtsanwälte, Notare oder Ziviltechniker kann eine private Krankenversicherung eine Alternative zur gesetzlichen Absicherung sein.

Opting Out ist nur für bestimmte Freiberufe mit gesetzlicher Kammermitgliedschaft vorgesehen. Dazu gehören unter anderem:

  • Notare
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Apotheker
  • Ziviltechniker (z. B. Architekten oder Ingenieurkonsulenten)
  • Tierärzte

Die genauen Voraussetzungen hängen von der jeweiligen Kammer und den gesetzlichen Regelungen ab. In vielen Fällen wird der Wechsel in eine private Gruppenlösung über speziell nominierte Opting-Out-Betreuer organisiert.

Die gesetzliche Krankenversicherung über die SVS/ÖGK bietet eine grundlegende medizinische Versorgung innerhalb des öffentlichen Gesundheitssystems. Leistungen erfolgen überwiegend über Vertragsärzte und öffentliche Krankenhäuser.

Beim Opting Out wird diese gesetzliche Versicherung durch eine private Gruppenkrankenversicherung ersetzt. Dadurch können zusätzliche Leistungen wie Sonderklasse im Krankenhaus, freie Arztwahl oder erweiterte Kostenersätze für medizinische Behandlungen möglich werden.

Die Kosten einer privaten Krankenversicherung im Rahmen des Opting Out hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören vor allem das Eintrittsalter und gewünschte Leistungsumfang. Daher wird in der Regel eine individuelle Berechnung durchgeführt.

Eine Beispielrechnung finden Sie hier.

Ja. Ein späterer Eintritt ist prinzipiell immer Möglich. Es findet aber eine verpflichtende Gesundheitsüberprüfung statt, die zu einer Ablehnung führen kann. Ein Opting Out ist dann nicht mehr möglich. Bei der Erstwahl findet keine Gesundheitsüberprüfung statt. Der GSVG-Ersatz wird immer versichert.

Ja. Bei entstehen einer neuen Pflichtversicherung, ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich möglich.

Ob sich Opting Out lohnt, hängt von den persönlichen Prioritäten und der individuellen Situation ab. Während einige Freiberufler die Vorteile der Privatmedizin schätzen, bevorzugen andere die einkommensabhängigen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Kosmetische Behandlungen und Produkte
  • Eingriffe wegen Übergewicht
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Maßnahmen zur Empfängnisverhütung
  • Geschlechtsangleichende Operationen
  • Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
  • Maßnahmen der Geriatrie und Pflege
  • Bestimmte Krankenhäuser z.B.: Einrichtungen für Langzeitpflege